Die Ortstaxe beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung

Gebietsteil Katschberghöhe € 2,00
für das übrige Gemeindegebiet € 1,70

Die Gemeinden sind weiters verpflichtet, die Nächtigungstaxe einzuheben. Diese beträgt pro abgabepflichtiger Person und Nächtigung € 0,70 und fließt dem Land zu.

Pauschalierte Ortstaxe
Zur Entrichtung der Ortstaxe in Form eines jährlichen Pauschales sind alle Eigentümer von Ferienwohnungen verpflichtet, unabhängig davon, ob der Eigentümer im Gemeindegebiet einen ordentlichen Wohnsitz hat. Die Höhe ergibt sich aus der Vervielfachung der im Gemeindegebiet zu entrichtenden Abgabe mit einer durchschnittlichen Nächtigungszahl.
Diese beträgt bei einer Wohnnutzfläche der Ferienwohnung:

  • bis 60m²: 100 Nächtigungen
  • 60 bis 100 m²: 150 Nächtigungen
  • ab 100 m²: 200 Nächtigungen

Somit ergeben sich die Vorschreibungsbeträge wie folgt:

 RennwegKatschberg
bis 60 m² € 240,- € 270,-
60 m² bis 100 m² € 360,- € 405,-
ab 100 m² € 480,- € 540,-

Die bereits entrichtete Ortstaxe des laufenden Jahres (November bis Oktober) wird bis zum Gesamtausmaß der pauschalierten Ortstaxe in Abzug gebracht.