Im übrigen Gemeindegebiet sind für die Wasserversorgung zahlreiche Wassergenossenschaften zuständig. Anschlussbeiträge und Gebühren werden durch diese vorgeschrieben.
Wasseranschlussbeitrag
Die Bewertung erfolgt gem. Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz 1998. Demnach entspricht bei einem Wohnhaus eine Bewertungseinheit einer Wohnnutzfläche von 100 m².
Pro Bewertungseinheit beträgt der Anschlussbeitrag € 2.180,-- (inkl. 10% Mwst.).
Wassergebühren
Die Gebühren werden geteilt in Bereitstellungsgebühr und Benützungsgebühr vorgeschrieben. Für die Bereitstellung und für die Möglichkeit der Benützung der Wasserversorgungsanlage ist eine Bereitstellungsgebühr, für die tatsächliche Inanspruchnahme darüber hinaus eine Benützungsgebühr zu entrichten.Die Berechnung der Bereitstellungsgebühr erfolgt je Bewertungseinheit gem. Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz (1 BWE = 100 m² Wohnnutzfläche in einem Wohnhaus).
Bereitstellungsgebühr pro BWE | € 32,70 pro Jahr (inkl. 10% Mwst.) |
Benützungsgebühr pro m³ Verbrauch | € 2,52 (inkl. 10% Mwst.) |